Sie wollen Ihre Landhausdielen, Schiffsboden, Vinyl- oder Korkboden schwimmend verlegen (lassen)? Dann ist eine Trittschalldämmung (meist) unverzichtbar. Denn mit dieser Unterlage reduzieren Sie die Geräusche, die entstehen, wenn Sie über den Boden laufen. Dabei wird unterschieden zwischen Trittschall und Gehschall.
Unterschied Trittschall und Gehschall
Trittschall entsteht durch Bewegung auf einem Fußboden. Dieser Schall wird durch Wände und Decken in Nebenräume und in unterliegende Räume übertragen. Verursacht wird der Trittschall durch Schritte von Menschen, aber auch durch Tiere oder Haushaltsgeräte oder Möbel, die durch das Zimmer geschoben/gerückt werden.
Im Gegensatz zum Trittschall werden unter Gehschall die Geräusche verstanden, die im Raum erzeugt und in diesem auch vernommen werden. Das können Absätze, das Tappeln eines Hundes oder auch knarrende Dielen sein.
Beide Geräusche können als unangenehm empfunden werden. Der Gehschall für einen selbst, der Trittschall für die Nachbarn, die unter einem wohnen. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass diese Soundemissionen so gering wie möglich gehalten werden.
Gründe für Trittschalldämmung
- Trittschalldämmung sorgt für Ruhe im Raum und für ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn: anders als bei der vollflächigen Verklebung, ist der Boden bei einer schwimmenden Verlegung nicht am Untergrund fixiert. Durch den direkten Kontakt mit dem Unterboden kann beim Gehen ein klapperndes Geräusch entstehen: Trittschall wirkt nach unten ("Untermieter") und Gehschall ist das, was man selber hört und meist als unangenehmes "Klackern" beim Laufen wahrnimmt. Durch die Dämmung wird der Schall auf ein Minimum reduziert.
- Trittschalldämmung sorgt für warme Füße: die wärmeisolierende Eigenschaft der Trittschalldämmung schützt gegen aufsteigende Kälte.
- Trittschalldämmung überbrückt kleine Hügel oder Dellen im Untergrund: mit einer Trittschalldämmung gleichen Sie minimale punktuelle Unebenheiten im Unterboden einfach und schnell aus. So sparen Sie Geld, da Sie auf andere Ausgleichsmaßnahmen verzichten können.
Bitte beachten Sie, dass nach VOB DIN 18365 die Notwendigkeit einer Dampfbremse besteht, wenn Sie den Boden auf einen mineralischen (bspw. Estrich oder Spachtelmasse) verlegen. Bei diesen sogenannten PE-Folien handelt es sich um keine Trittschalldämmung. Sie dienen vielmehr dazu den Boden vor aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen.
Gut zu wissen: Korkböden und Vinylböden mit SPC- und HDF-Träger besitzen bereits eine integrierte Trittschalldämmung. Bei Verlegung auf Estrichen oder Spachtelmasse benötigen Sie eine zusätzliche Dampfbremse.
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